Ab Freitag, 19. November gelten in Dresden die Regeln der Überlastungsstufe. Die Auslastung der Krankenhausbetten hat im Freistaat die Grenze von 1.300 Normalbetten drei Tage lang überschritten, so dass nun in ganz Sachsen verschärfte Regelungen vorgeschrieben sind.
Diese sind laut der aktuellen Corona Schutz-Verordnung folgende:
- 2G gilt jetzt zusätzlich noch bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Frisör oder Kosmetik), Sport im Innenbereich, Zugang zu Hallenbädern und Saunen, bei touristischen Bahn- und Busreisen, Lehrveranstaltungen, Beherbergungen.
- Bei der Beherbergung bei nichttouristischen Zwecken und Teilnahme von Messen gilt noch 3G.
- Kontaktbeschränkungen weiten sich aus: es sind nur noch Treffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person erlaubt; Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung von 16 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Bei Versammlungen sind maximal nur noch zehn Teilnehmer erlaubt, Geimpfte und Genesene mitgezählt.
Für eine Rücknahme ist die Unterschreitung der Grenzwerte von 1.300 belegten Betten auf Normalstationen und 420 Intensivbetten an drei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. Die Maßnahmen der Vorwarnstufe gelten dann ab übernächsten Tag (3 plus 2 Regelung).
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